Menschen in geschützten Abteilungen unterbringen zu lassen, ist eine Maßnahme, die nur auf Basis fallindividueller konkreter Anhaltspunkte erlassen werden darf.
Egal, wer für die Erfassung der Arbeitszeit zuständig ist – an den gängigen Regelungen zur Zahlung und vor allem dem dafür notwendigen Nachweis von Überstunden hat sich in den vergangenen Monaten nichts geändert.
Wenn Ehekonflikte unerträglich werden, packt mancher rasch eine Tasche und geht „erstmal“ – um dann später festzustellen, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und er nicht mehr in die Ehewohnung hineingelassen wird.
Was im folgenden Fall auf den ersten Blick wie eine Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) aussieht, ist auf den zweiten Blick eigentlich eine Bestätigung des klagenden Betriebsrats.