In dem von
Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren
Zaunegger/Deutschland - Nr. 22028/04 hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR/EuGHMR) durch seine
Grundsatzentscheidung vom 03.12.2009 das Recht außerehelicher Kinder auf beide Eltern gestärkt und die langjährige Diskriminierung von Vätern bei der elterlichen Sorge verurteilt.
Der Gerichtshof entschied, dass Väter außerehelich geborener Kinder beim Zugang zur gemeinsamen Sorge nicht gegenüber Vätern und Müttern ehelicher Kinder benachteiligt werden dürfen. Die deutsche Regelung des § 1626a BGB, der die Begründung einer gemeinsamen Sorge ausschließlich vom Willen der Mutter abhängig macht, ohne zumindest ein Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen, in dem das Kindeswohl ausschlaggebend ist, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der betroffene Vater hatte das Kind gemeinsam mit der Mutter seit Geburt betreut und die Vaterschaft sogleich anerkannt. Nach Trennung einigten sich die Eltern auf ein umfangreiches Umgangsrecht. Die Mutter lehnte aber eine gemeinsame Sorge ab.
Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet,
unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.
Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die
gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden.
EGMR:
• Urteil des EGMR vom 3.12.2009 (in Englisch) • Pressemitteilung des EGMR vom 3.12.2009 (in Deutsch)
Pressestimmen zum Urteil:• Sueddeutsche.de (1.12.2009): „Sorgerecht, Vatertag im Dezember“
• Welt Online (2.12.2009): „Sorgerecht, Gibt Europa ledigen Vätern mehr Rechte?“
• Focus Online (3.12.2009): „Single-Väter hoffen auf Straßburg“
• Focus Online (3.12.2009): „Straßburger Urteil, Mehr Rechte für Väter, zum Wohl der Kinder“
• bmj.de (3.12.2009): „Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“
• Sueddeutsche.de (3.12.2009): „Nach Urteil zu Sorgerecht, Ministerin kündigt Gesetzesänderung an“
• taz.de (3.12.2009): „Sorgerecht ist Menschenrecht“, „Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Das hat Folgen für die deutsche Politik. Aber welche?“
• n-tv.de (3.12.2009): „Straßburger Urteil zum Sorgerecht, Es war überfällig“
• n-tv.de (3.12.2009): „Urteil mit Wirkung: Lediger Vater diskriminiert“
• beck-aktuell.de (3.12.2009): „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Single-Vater den Rücken“
• stern.de (3.12.2009): „Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern“
• stern.de (3.12.2009): „Gerichte sind auf einem Auge blind“
• FR-online (3.12.2009): „Urteil setzt Berlin unter Druck“
• express.de (3.12.2009): „Deutsches Sorgerecht: Uneheliche Kinder benachteiligt“
• epochtimes.de (3.12.2009): „Straßburg kritisiert eingeschränktes Sorgerecht für ledige Väter“
• Welt Online (4.12.2009): Bettina Röhl: „Das Sorgerecht für Väter muss Regelfall werden“
• Spiegel Online (4.12.2009): „Schluss mit Mutti“
• Sueddeutsche.de (4.12.2009): „Schluss mit Diskriminierung“, „Mehr Rechte für ledige Väter: Das Straßburger Urteil ist historisch zu nennen. Die Justizministerin will nun umgehend reagieren – und tut gut daran“
• FAZ.NET (4.12.2009): „Straßburger Urteil zum Sorgerecht, Ein guter Tag für Väter“
• Focus Online (4.12.2009): „Europäischer Gerichtshof: Sorgerecht für ledige Väter – auch gegen den Willen der Mutter“
• netzzeitung.de (4.12.2009): „Ein klarer Sieg für die Kinder“, „Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung der deutschen Justiz und Politik eine „Ohrfeige“ verpasst, meinen einige Kommentatoren. Die Stärkung der Rechte lediger Väter sei ein Schritt weg vom „Gluckendenken“
• weser-ems.business-on.de (5.12.2009): „Meinungen zum Sorgerechts-Urteil aus Straßburg“
Verbände:
• isuv.de (4.12.2009): „Schluss mit rechtlos gegenüber eigenem Kind, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat gesprochen – die Bundesregierung muss handeln“
• vafk.de (3.12.2009): „Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern“
• VAK (3.12.2009): „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte für Sorgerecht nichtehelicher Kinder“
• VamV.de (3.12.2009): „Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick“