Das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen enthält nicht nur Neuregelungen zum Sachverständigenbeweis, insbesondere auch im Hinblick auf die Qualifikation des Sachverständigen, sondern erstmals eine gesetzliche Regelung eines präventiven Rechtsbehelfs zur Beschleunigung bereits verzögerter kindschaftsrechtlicher Verfahren. Der Gesetzgeber war zur
In dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 03.02.2015 – 14 UF 135/14 – entschieden, dass ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Verfahrensbeteiligter bei Gesprächen mit dem Sachverständigen ein Recht auf Anwesenheit einer Begleitperson hat. Diese selbst hat allerdings kein Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht. Das OLG begründete eine entsprechende Anweisung an
Es ist eine Untätigkeitsbeschwerde für Kindschaftsverfahren, insbesondere für Umgangsverfahren, einzuführen. Bei einem Umgangsboykott sind zeitnah wirksame Ordnungsgelder zu verhängen und zu vollstrecken. In dem von Rechtsanwalt Georg Rixe vertretenen Verfahren Kuppinger/Deutschland (Nr. 2) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch einstimmiges Urteil vom 15.01.2015 Beschwerde-Nr. 62198/11 die Rechte von Vätern und damit auch ihrer Kinder in Umgangsverfahren gestärkt. Mit seiner Entscheidung verpflichtete er
Aufsatz von Hildegund Sünderhauf und Georg Rixe: „Alles wird gut! Wird alles gut?“, Rechtssystematische Verortung und verfassungsrechtliche Bezüge der gerichtlichen Anordnung des paritätischen Wechselmodells Professorin Hildegund Sünderhauf und Rechtsanwalt Georg Rixe haben den vorstehenden Beitrag in FamRB 2014, 418 – 425 (Teil I) und FamRB 2014, 469 – 474 (Teil II) veröffentlicht. Das Wechselmodell (paritätische Doppelresidenz) boomt und